Die neue Zugangsverordnung zum Gewerbe der Lebensberatung
Die neue Zugangsverordnung zum Gewerbe der Lebensberatung
Änderungen – Konsequenzen – Entscheidungen
Im September 2022 trat eine neue Verordnung in Kraft, die den Zugang zum in Österreich eingeschränkten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung neu regelt.
Was bedeutet eingeschränktes Gewerbe für Personen, die im Einzelsetting in Gesprächen an den persönlichen Herausforderungen und Problemen ihrer Kund:innen arbeiten und Geld dafür annehmen?
Dass sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen müssen, sobald sie in diesem Aufgabenbereich der Lebensberatung gewerblich tätig sind. Hier findest du den Link für jene Tätigkeiten, die unter „Lebensberatung“ fallen. Arbeitest du in diesem Bereich und hast das Gewerbe noch nicht angemeldet? Kümmere dich darum!🙂 Frage mich gerne, was du benötigst oder erkundige dich beim für dich zuständigen Gewerbeamt.
Was bedeutet das für all jene, die schon den Gewerbeschein der Lebensberatung haben haben oder aktuell in Ausbildung sind?
Alle, die 2 Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung einen zertifizierten Lehrgang beginnen/begonnen haben (bis 21. September 2024), dürfen nach der alten Verordnung ihren Lehrgang abschließen.
Der genaue Wortlaut der Übergangsbestimmungen in der neuen Verordnung:
§ 5. Abs. 1: Diese Verordnung tritt 6 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
§ 5. Abs. 2: Mit Inkrafttreten der in Abs. 1 genannten Verordnung [21.9.2022] tritt die [alte Verordnung] außer Kraft, soweit in den Abs. 3 und 4 nicht anderes bestimmt wird.
§ 5. Abs 3: Personen, die spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung [21.9.2022] mit der Ausbildung an einem nach den bisherigen Vorschriften eingerichteten Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung [wie unsere] begonnen haben, können den Befähigungsnachweis weiterhin nach der in Abs. 2 genannten Verordnung erbringen.
Hier findest du LSB-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen ALT, Fassung vom 15.06.2021weil sie von der neuen Verordnung abgelöst wurde.
Das bedeutet, wenn du deinen Lehrgang bis 21. September 2024 gestartet hast, gelten für die Erlangung des Gewerbescheins die Regelungen der alten Verordnung.
Hast du Gewerbeschein schon oder schließt du ihn nach der alten Zugangsverordnung ab, kannst du (du musst nicht) die staatliche Prüfung zum/zur psychosozialen Beraterin absolvieren, um den Titel „staatlich geprüfte(r) psychosozialer Berater“ zu erhalten. Wofür du diesen Titel für deine Tätigkeit brauchst, kann ich dir aus heutiger Sicht nicht beantworten.
Was bedeutet die neue Verordnung für alle, die erst nach September 2024 die Ausbildung beginnen?
Die neue Verordnung hat zum Ziel, die Ausbildung und damit den Berufsstand aufzuwerten, im Europäischen ECTS System einzugliedern und auf Bachelor-Niveau zu heben. Daher sind akademische Inhalte, Seminarzeiten sowie Arbeitsaufwand hinzugekommen, um die erforderlichen 180 ECTS (Maßeinheit für den Aufwand der Ausbildungsmaßnahme) zu erreichen.
Wissenschaftliches Arbeiten, Soziologie und Sozialphilosophie und wesentlich mehr Seminarzeiten zu den Themen angrenzender Gesundheitsberufe (Medizin, Psychiatrie und Sozialeinrichtungen, Psychotherapie und Psychologie) wurden in beachtlichem Umfang hinzugefügt. Auch die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen bekommen zusätzliche zeitliche Beachtung. Außerdem gibt es künftig ein Spezialgebiet, in dem du deine Kompetenzen vertiefst. In unserem Fall werden unsere Schwerpunkte an der der Balance Akademie Stress- und Burnoutprophylaxe, Work-Life-Balance und achtsame Lebensführung sein.
Hier findest du die Details in der neuen Verordnung.
Ganz pragmatisch heißt das: es wird eine wesentlich umfangreichere Ausbildung, was den Zeit- und Geldaufwand betrifft. Von den bisher vorgeschriebenen 2,5 Jahren auf 3 Jahre und von den bisher ca. 580 Präsenzzeitstunden auf ca. 910 Präsenzzeitstunden – Da steigen natürlich auch die Kosten der Ausbildungsinstitute erheblich und somit auch die Investition der Teilnehmenden.
Dafür wird die Ausbildung im Ausland als gleichwertig mit einem Bachelor anerkannt.
Wenn es dir egal ist, wie viel deine Ausbildung kostet und wie lange sie dauert, kannst du sie nach der neuen Verordnung starten. Das bieten wir für dich ab März 2024 an, sobald unser Zertifizierungsprozess abgeschlossen ist.
Wenn du die Gelegenheit nutzen möchtest, und noch in der Übergangsfrist in die Ausbildung nach der alten Verordnung zu starten und dir auf diese Weise Zeit und Geld zu sparen, wir starten im März 2024 noch einmal einen Lehrgang nach der alten Verordnung. Hier findest du alle Infos dazu.
Was bedeutet das für all jene, die keinen zertifizierten Lehrgang gemacht haben und einen freien Zugang zum Gewerbe anstreben?
Das bedeutet, dass sie seit September 2022 nach der neuen Zugangsverordnung bewertet werden und alle ihre anderweitig erworbenen Kompetenzen validieren (=anrechnen) lassen müssen. Validieren heißt: ein zertifiziertes Ausbildungsinstitut prüft, ob diese Kompetenzen aufgrund der von dir erworbenen Fähigkeiten durch ausbildungsberechtigte Personen vom validierenden Institut anerkannt und auf ihre zertifizierte Ausbildung angerechnet werden. Dies geschieht künftig nicht mehr durch die Gewerbebehörde sondern liegt in der Pflicht der zertifizierten Ausbildungsinstitute. Sobald wir zertifiziert sind, werden wir dir Auskunft dazu geben.
Die Autorin Eva Scheucher ist Coach, Ausdauersportlerin und Achtsamkeitsexpertin. Seit 2012 begleitet die Betriebswirtin Menschen zu mehr Bewusstheit, Klarheit und Achtsamkeit. Ihre Schwerpunkte liegen dabei in der Entscheidungsfindung, Visionsarbeit und der wirkungsvollen Gestaltung von privaten und Arbeitsbeziehungen. Seit 2021 leitet sie Ausbildungen zum Thema Achtsamkeit an der Balance Akademie.